Der Ablauf
Ihr Weg zur Physiotherapie:
In 4 einfachen Schritten
Damit Sie sich voll und ganz auf Ihre Genesung konzentrieren können, haben wir hier den organisatorischen Ablauf für Sie zusammengefasst.
Step 1: Überweisung
Bevor Sie mit der Physiotherapie beginnen, benötigen Sie eine Überweisung von Ihrer Hausärztin / Ihrem Hausarzt oder einer Fachärztin / einem Facharzt (z.B. für Orthopädie oder Unfallchirurgie).
Wichtig: Auf der Überweisung müssen die medizinische Diagnose sowie die Anzahl und Dauer der Behandlungen (am besten 6-mal oder 10-mal Physiotherapie) vermerkt sein. Falls ein Hausbesuch erforderlich ist, muss dies auf der Überweisung vermerkt sein.
Gültigkeit: Bitte achten Sie darauf, dass die Therapie innerhalb von drei Monaten ab Ausstellungsdatum begonnen werden muss.
Step 2: Terminvereinbarung & Bewilligung
Sobald Sie Ihre Überweisung in Händen halten, können Sie uns kontaktieren, um Ihre Termine zu fixieren. Die Termine können telefonisch, per SMS oder per Email vereinbart werden. Bitte hinterlassen Sie uns gegebenenfalls eine Nachricht. Wir rufen sie verlässlich zurück.
Chefärztliche Bewilligung: Bei der ÖGK und der BVAEB ist die Bewilligungspflicht derzeit ausgesetzt. Auch die meisten anderen Krankenkassen verlangen keine chefärztliche Bewilligung. Sie können direkt mit der Therapie starten.
Versicherte der SVS müssen die Überweisung ab der 10. Therapie oder generell bei Hausbesuchen bei ihrer Krankenkasse zur chefärztlichen Genehmigung einreichen (auch bequem online möglich).
Step 3: Ihre erste Behandlung
Mitzubringen zum ersten Termin sind:
- Die ärztliche Überwiesung im Original.
- Vorhandene medizinische Befunde
(z. B. Röntgen- oder MRT-Bilder).
- Bequeme Kleidung
- großes Badetuch für die Therapieliege
Step 4: Verrechnung & Kostenerstattung
Da wir als Wahltherapeutinnen tätig sind, begleichen Sie die Rechnung zunächst am besten per Banküberweisung. Im Anschluss können Sie die Kosten bei Ihrer Krankenkasse geltend machen.
Gesetzliche Krankenkasse: Reichen Sie die Honorarnote zusammen mit der Überweisung und einem Zahlungsnachweis ein. Sie erhalten einen Teilbetrag gemäß dem Kassentarif rückerstattet.
Zusatzversicherung: Falls Sie über eine private Krankenversicherung verfügen, übernimmt diese häufig den verbleibenden Differenzbetrag.
Hinweis zu Terminabsagen
Wir halten uns Zeit exklusiv für Sie frei. Sollten Sie einen Termin einmal nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie, diesen
mindestens 24 Stunden vorher abzusagen.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir nicht rechtzeitig abgesagte Termine privat in Rechnung stellen müssen, da diese nicht mit der Krankenkasse verrechnet werden können.
Kostenerstattung
Hier können Sie ihre Honorarnote direkt bei Ihrer Krankenkasse einreichen.
ÖGK
(Österreichische Gesundheitskasse)
SVS
(Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen)
BVAEB
(Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau)
Fragen und Antworten
Wie erfolgt die Bezahlung der Physiotherapie?
Diese erfolgt jeweils am Ende der Behandlungsserie am besten per Banküberweisung.
Wie erhalte ich die Teil-Refundierung der Behandlungskosten von meiner Krankenkasse?
Bitte nach erfolgter Bezahlung einer Therapieserie selbst bei Ihrer Krankenkasse einreichen: Entweder online (mit ID-Austria- Zugang) oder in Papierform per Post oder direkt bei Ihrer Krankenkasse abgeben (z.B. in der ÖGK-Zweigstelle Pregarten im dafür vorgesehenen Postkasten einwerfen.)
Was muss ich zur Einreichung auf der Krankenkasse beilegen?
Die Honorarnote, die Überweisung zur Physiotherapie und einen Zahlungsbeleg (oder evt. die Bestätigung der Barzahlung)
Was mache ich, wenn ich meine Therapeutin telefonisch nicht gleich erreiche?
Wie ist der Ablauf, wenn ich vor der Therapie in der Praxis am Wartberg eintreffe?
Kann ich auch ohne ärztliche Überweisung zur Physiotherapie kommen?
Wenn die Therapie zur Prophylaxe (Gesundheitsvorsorge) gedacht ist, kann man diese auch ohne Überweisung in Anspruch nehmen, allerdings ist dann keine Rückvergütung der Krankenkasse möglich, das heißt die Kosten müssen zur Gänze selbst getragen werden.
Ist für die Physiotherapie eine chefärztliche Bewilligung nötig?
Für Versicherte der ÖGK ist die chefärztliche Bewilligungspflicht derzeit ausgesetzt, also nicht notwendig. Bei anderen Krankenkassen kann eine Bewilligung nötig sein. Bei Unklarheiten fragen Sie bitte bei Ihrem Versicherungsträger nach.
Übernehmen private Zusatzversicherungen die Kosten für Physiotherapie?